CoronaSchVO mit Gültigkeit ab dem 28.12.21

Liebe Vereinsmitglieder,

ab dem 28.12.21 treten einige Änderungen hinsichtlich des Infektionsschutzes in Kraft. Nachfolgend noch einmal die bereits bestehenden und neuen Regelungen auf dem gesamten Vereinsgelände:

Wir bitten euch im Sinne aller Beteiligten, umsichtig und mit gesundem Menschenverstand mit der anhaltenden Situation umzugehen und euch jederzeit an die Regelungen zu halten.